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Privathaushalte - Installateure

Die Installation - Eine Arbeit für den Fachmann

Die Installation einer Heizungsanlage ist Aufgabe des Fachhandwerkers für Sanitär, Heizung und Klima. Er kennt die technischen Regeln und Verordnungen, die dabei beachtet werden müssen. Insbesondere aus Sicherheitsgründen darf nur er den Einbau der Anlage vornehmen.

Informationen über solche Installateurbetriebe erhalten Sie auf der Internetseite www.fiesc.lu. Dort finden Sie auch einen Installateur in Ihrer Nähe.


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Einwandfreies Funktionieren

Der Installateur berät Sie bei allen Fragen rund um die Heizung, die Warmwasserbereitung, sowie der Auswahl der geeigneten Geräte. Er plant ihre Erdgasanlage und baut sie ein. In Zusammenarbeit mit einem Kaminbauer hilft er bei der Auswahl der geeigneten Schornsteine und Abgasanlagen und übernimmt die Wartung sowie die Garantie für ihre Anlage, die bestimmten Richtlinien entsprechen, sowie die Druck- und Dichtheitsprüfung bestanden haben muss. Nach Einbau der Installation stellt er den Antrag für den Gaszähler, bei dessen Montage der Auftraggeber sowie der Installateur anwesend sein müssen.

Auch der Anschluss anderer Erdgasgeräte, z. B. Erdgas-Wäschetrockner oder -Terrassenstrahler, gehört zu den Serviceleistungen, die der Fachhandwerker für Sanitär, Heizung und Klima Ihnen bietet.

Darauf sollten Sie bei der Gasinstallation achten

Die Anschlüsse

Alle Anschlüsse (Strom, Wasser, Telefon, Antenne, Gas aber auch alle Leerrohre) müssen Gas- und Wasserdicht ins Haus eingeführt werden, damit bei einem Leitungsdefekt in der Straße kein Gas oder Wasser eindringen kann.

Der Gasabsperrhahn

An der Eintrittsstelle des Gasanschlusses ins Haus befindet sich der Hauptabsperrhahn, mit dem das Gas für das ganze Haus abgesperrt werden kann. Im Falle einer starken Überhitzung, z.B. durch Feuer, sperrt dieser automatisch die Gaszufuhr ab.

Die Gasleitungen

Für die Inneninstallation darf nur verzinktes Stahlrohr verwendet werden. Die Gasleitungen im Haus sollten nicht an der Decke, sondern vorzugsweise an der Wand verlegt werden.

Die Gasgeräte

Alle Gasgeräte müssen für Luxemburg und/oder Deutschland geeignet sein, das CE-Prüfzeichen sowie die Gerätekategorie „IE2“ und/oder die Länderkennzeichnung „LU“ oder „DE“ tragen.

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